27. Februar 2008

Ein neues Volkszählungsurteil?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Änderung des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz (zwecks "Online-Durchsuchung") als mit dem Grundgesetz unvereinbar zurückgewiesen und in seiner Begründung ein neues Grundrecht festgestellt:

Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen
Siehe Pressemitteilung BVerfG, Leitsätzsätze des Urteils

Leider hat das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen trotzdem unter strengen Auflagen erlaubt, damit ist der "Bundes-Trojaner" noch nicht abgewendet.
Mehr in der ausführlichen Berichterstattung bei netzpolitik.org von Markus Beckedahl.
Kurze Einschätzung: Schön, dass wir jetzt ein “Computer-Grundrecht” haben, was an das digitale Zeitalter angepasst ist. Das war längst überfällig. Welche Auswirkungen es hat und wie man es genau ausgestalten kann, wird die Zukunft zeigen. Es wäre natürlich schöner gewesen, das Bundesverfassungsgericht hätte das Grundrecht mit weniger Schrankenregelungen ausgestaltet. Es wird sich zeigen, ob und wie trickreiche Sicherheitspolitiker damit umgehen werden.

Markus Beckedahl verweist auch auf ein Statement von Andreas Bogk vom CCC und Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht:
“Daß die das NRW-Gesetz kippen, war klar, daß sie so klar und deutlich sagen, daß es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt, ist sehr erfreulich, und hat in etwa die Tragweite des Volkszählungsurteils.”


Die liebenswerten Öko-Prolls vom CCC ("Kabelsalat ist gesund") bieten in ihrer kämpferischen Pressemitteilung die richtige Perspektive:
"Der Bundestrojaner wurde zwar regelrecht notgeschlachtet, doch weitere wichtige Grundrechtsentscheidungen stehen an. Wir erwarten jedoch nicht, dass Schäuble und Wiefelspütz plötzlich die Verfassung ernst nehmen. Das neue Grundrecht wird erst durch aggressive Verteidigung und Anwendung lebendig, hier sind wir alle gefragt", so Dirk Engling.


Mal was anderes als Koalitionspekulationen.